Einberufung der Ur- und Burgerversammlung
Eidgenössische Abstimmungen vom 15. Mai 2022
- Änderung des Filmgesetzes
- Änderung des Transplantationsgesetzes
- Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Die Einberufung erfolgt aufgrund von Art. 9 des Gesetzes vom 05. Februar 2004 über die Gemeindeordnung.
Briefliche Stimmabgabe
Es sind zwei Möglichkeiten der brieflichen Stimmabgabe zulässig:
- Der Stimmbürger stellt seine Sendung der Gemeinde über die Post zu.
- Die Zustellung muss spätestens am Freitag, der dem Urnengang vorausgeht, bei der
Gemeinde eintreffen.
- Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag benutzen.
- Das Rücksendungsblatt, zugleich persönliche Stimmkarte, muss zwingend unterschrieben sein und mit dem persönlichen Etikett versehen sein!
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Der Stimmende kann die Sendung (analog über die Post) auch auf der Gemeindekanzlei hinterlegen.
- Dafür steht eine beschriftete Urne auf der Kanzlei während den ordentlichen Öffnungszeiten des Gemeindebüros bereit (Montag bis Freitag jeweils von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag zusätzlich jeweils von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) – und der Freitag, 13. Mai von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
Eidgenössische Abstimmungen vom 15. Mai 2022:
- Änderung des Filmgesetzes
- Änderung des Transplantationsgesetzes
- Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
Die Abstimmung findet im Gemeindesaal statt.
Öffnungszeiten der Urnen
Sonntag, 15. Mai 2022 von 09.00 – 10.00 Uhr