2020
Steuererklärung
Bis Ende März 2021 ist die Steuererklärung für das Jahr 2020 einzureichen.
Die Gemeinde Grächen wird:
von Montag, 08. März bis Donnerstag, 18. März 2021
jeweils von
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
v.a. Rentenbezügern und unterstützungsbedürftigen Personen für das Ausfüllen der
Steuererklärung'zur Verfügung stehen.
Wir bitten Sie, sämtliche Unterlagen mitzubringen:
- Kopie der letztjährigen Steuererklärung inkl. Beilagen
- Einkommensausweise (Lohnausweise, AHV- und Rentenbescheinigungen)
- Bescheinigungen über Unfall-u, Krankentaggeld, Arbeitslosenentschädigung
- Ausgefüllte Formulare der Wohnungsvermietungen, Liegenschaftseinnahmen
- Bescheinigung über erhaltene Kapitalleistungen aus Versicherungen wie
- Pensionskasse, Säule 3a und Lebensversicherung
- Erhaltene Erbschaften
- Zins- und Saldoausweise sowie Lotteriegewinne
- Wertschriftendepot (Steuerauszüge)
- Alimente und Unterhaltsbeiträge
- Schuld- und Schuldzinsbescheinigung
- Bescheinigungen über selbst bezahlte AHV/IV/EO-Beiträge
- Belege über Beiträge an die 2. und 3. Säule
- Gesundheitskosten (Bestätigung Krankenkasse / Zahnarztrechnungen)
- Zusammenstellung der Berufsauslagen mit Belegen
- Belege der Kosten für Umschulung und Weiterbildung
- Belege der Unterhalts- und Renovationsarbeiten an Liegenschaften
- Steuerwertbescheinigung von Renten- und Lebensversicherungen
- Quittungen über freiwillige Zuwendungen/Spenden an juristische Personen
Für das Ausfüllen der Steuererklärung verrechnet die Gemeinde folgende Gebühren:
CHF 80.00 für Rentenbezüger und/oder unterstützungsbedürftige Personen
CHF 150.00 für alle übrigen Personen
Bitte nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehende Woche,
Freundliche Grüsse
Gemeindeverwaltung Grächen