Für die Anmeldung der Altersrente ist jeder Versicherte selbst verantwortlich. Generell hat die Anmeldung spätstens 3 Monate vor Rentenanspruch zu erfolgen.
Ein Vorbezug der Altersrente bis maximal zwei Jahre vor Erreichung des AHV-Rentenalters ist möglich, hat allerdings eine Rentenkürzung zur Folge. Ein Aufschub des Bezuges der Altersrente von mindestens einem Jahr ist ebenfalls möglich und hat einen prozentualen Zuschlag zur Folge.
Bei der Anmeldung bei der Zweigstelle sind zwingend mitzubringen:
Nichtwerwerbstätige Personen welche kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen haben AHV Beiträge zu bezahlen.
Namentlich sind dies vorallem:
Achtung! Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können eine Kürzung der Rente zur Folge haben.
Ein Kontoauszug kann jährlich direkt bestellt werden: Bestellung Kontoauszug
Auch hier gilt: Es ist Sache des Versicherten, sich um die Beitragspflicht zu kümmern.
Formulare Ausgleichskasse Wallis
Weitere Informationen sowie alle Merkblätter und Formulare erhalten Sie auf den folgenden Webseiten der AHV:
www.ahv.ch
www.avs.vs.ch
Montag, Dienstag und Freitag von 08.00 bis 11.30 Uhr
Die AHV-Zweigstelle ist Ihnen beim Ausfüllen aller AHV-Formulare gerne behilflich.
Karin Meichtry
AHV-Zweigstellenleiterin
Postfach 99
3925 Grächen