5 Jahre
Einheimischenausweis
Der Einheimischenausweis ist 5 Jahre gültig und muss jährlich von der Wohnsitzgemeinde bestätigt werden.
Beim Wegzug des Inhabers verfällt die Gültigkeit des Ausweises.
Anspruch auf den Einheimischenausweis haben:
- Personen mit melderechtlichem Wohnsitz in Grächen
- Personen mit Aufenthaltstiteln L, B, C
Der Ausweis wird entsprechend der Gültigkeit der Aufenthaltsbewilligung ausgestellt.