Einheimischen Ausweis

Der Einheimischen Ausweis ist 5 Jahre gültig und muss jährlich von der Wohnsitzgemeinde mittels Stempelung bestätigt werden.

Beim Wegzug des Inhabers verfällt die Gültigkeit des Ausweises.

Anspruch auf den Einheimischenausweis haben:

  • Personen mit melderechtlichem Wohnsitz in Grächen
  • Personen mit Aufenthaltstiteln L,B,C während der Dauer der Gültigkeit des Aufenthaltstitels.

Öffnungszeiten

Mo.-Fr. 08:00-12:00
Di. + Do. 14:00-16:00
Registerbüro Do. 08:00-12:00
AHV-Zweigstelle Mo.,Di.,Fr. 08:00-11:30