5 Jahre

Einheimischenausweis

Der Einheimischenausweis ist 5 Jahre gültig und muss jährlich von der Wohnsitzgemeinde bestätigt werden.

Beim Wegzug des Inhabers verfällt die Gültigkeit des Ausweises.

Anspruch auf den Einheimischenausweis haben:

  • Personen mit melderechtlichem Wohnsitz in Grächen
  • Personen mit Aufenthaltstiteln L, B, C

Der Ausweis wird entsprechend der Gültigkeit der Aufenthaltsbewilligung ausgestellt.