AHV-Zweigstelle
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag von 08.00 bis 11.30 Uhr
Die AHV-Zweigstelle ist Ihnen beim Ausfüllen aller AHV-Formulare gerne behilflich.
Anmeldung Altersrente
Für die Anmeldung der Altersrente ist jeder Versicherte selbst verantwortlich. Generell hat die Anmeldung spätstens 3 Monate vor Rentenanspruch zu erfolgen. (Frauen mit 64 Jahren und Männer mit 65 Jahren)
Ein Vorbezug um jeweils zwei Jahre ist möglich, hat jedoch eine Rentenkürzung von 6,8% pro Jahr zur Folge. Ein Aufschub ist ebenfalls möglich mindestens 1 Jahr prozentualer Zuschlag: 1 Jahr und 2 Monate 5,2% / 5 Jahre und 2 Monate 31,5%
Bei der Anmeldung bei der Zweigstelle sind zwingend mitzubringen:
- Familienbüchlein
- AHV-Ausweis
- Kontonummer Ihres persönlichen Bank/Post Kontos (IBAN Nr.)
AHV Beiträge Nichterwerbstätige
Nichtwerwerbstätige Personen welche kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen haben AHV Beiträge zu bezahlen.
Namentlich sind dies vorallem:
- vorzeitig Pensionierte / Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten
- Teilzeitbeschäftigte
- Bezüger/innen IV-Renten
- Empfänger/innen Krankentaggelder
- Studierende
- ausgesteuerte Arbeitslose
- Geschiedene
- Verwitwete
Achtung! Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können eine Kürzung der Rente zur Folge haben.
Ein Kontoauszug kann jährlich direkt bestellt werden: Bestellung Kontoauszug
Auch hier gilt: Es ist Sache des Versicherten, sich um die Beitragspflicht zu kümmern.
Wichtige Formulare zum Downloaden
Weitere Informationen sowie alle Merkblätter und Formulare erhalten Sie auf den folgenden Webseiten der AHV:
Karin MeichtryAHV-Zweigstellenleiterin
Postfach 99
3925 Grächen
Telefon: +41 (0)27 955 15 04
Mobile: +41 (0)79 746 80 37
E-Mail: ahv-zweigstelle@graechen.ch