AHV-Zweigstelle

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag von 08.00 bis 11.30 Uhr

Die AHV-Zweigstelle ist Ihnen beim Ausfüllen aller AHV-Formulare gerne behilflich.

Anmeldung Altersrente

Für die Anmeldung der Altersrente ist jeder Versicherte selbst verantwortlich. Generell hat die Anmeldung spätstens 3 Monate vor Rentenanspruch zu erfolgen. (Frauen mit 64 Jahren und Männer mit 65 Jahren)
Ein Vorbezug um jeweils zwei Jahre ist möglich, hat jedoch eine Rentenkürzung von 6,8% pro Jahr zur Folge. Ein Aufschub ist ebenfalls möglich mindestens 1 Jahr prozentualer Zuschlag: 1 Jahr und 2 Monate 5,2% / 5 Jahre und 2 Monate 31,5%

Bei der Anmeldung bei der Zweigstelle sind zwingend mitzubringen:

  • Familienbüchlein
  • AHV-Ausweis
  • Kontonummer Ihres persönlichen Bank/Post Kontos (IBAN Nr.)

 

AHV Beiträge Nichterwerbstätige

Nichtwerwerbstätige Personen welche kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen haben AHV Beiträge zu bezahlen.
Namentlich sind dies vorallem:

  • vorzeitig Pensionierte / Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten 
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Bezüger/innen IV-Renten
  • Empfänger/innen Krankentaggelder
  • Studierende
  • ausgesteuerte Arbeitslose
  • Geschiedene
  • Verwitwete

Achtung! Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können eine Kürzung der Rente zur Folge haben.

Ein Kontoauszug kann jährlich direkt bestellt werden: Bestellung Kontoauszug

Auch hier gilt: Es ist Sache des Versicherten, sich um die Beitragspflicht zu kümmern.

Wichtige Formulare zum Downloaden

 Anmeldung Altersrente  (pdf - 56,94 kB)

Weitere Informationen sowie alle Merkblätter und Formulare erhalten Sie auf den folgenden Webseiten der AHV:

www.ahv.ch
www.avs.vs.ch

Karin MeichtryAHV-Zweigstellenleiterin

Postfach 99
3925 Grächen

Telefon: +41 (0)27 955 15 04
Mobile: +41 (0)79 746 80 37

E-Mail: ahv-zweigstelle@graechen.ch