Bauwesen
Offen: Montag - Freitag 8.00 Uhr - 11.30 Uhr
Kontakt
Telefon: +41 27 955 15 15
E-Mail: baukommission@graechen.ch
Baueingabe
Die Baugesuche werden jeweils am Freitag im Anschlagkasten, auf der Homepage der Gemeinde und im Amtsblatt veröffentlicht. Es werden nur vollständige Dossiers ausgeschrieben.
Eingabedossier
Kleinere Gesuche 3-fache Ausführung
Grössere Gesuche 5-fache Ausführung
Behandlung Gesuche
Seit 01.01.2010 dauert die Einsprachefrist 30 Tage. Dadurch müssen von der Veröffentlichung bis zur Bewilligungserteilung mindestens 10 Wochen eingeplant werden.
Vollständige Dossiers mit allen erforderlichen Unterlagen beschleunigen die Verarbeitung.
Links Bauverwaltung
Zuständige kantonale Stelle: Departement für Verkehr, Bau und Umwelt
Das Gebäudeprogramm
Datenbank für Bausubventionen
Förderungsprogramme
Gebühren Baubewilligungen und Verfügungen
Gestützt auf Art. 88 des Baureglementes beschliesst der Gemeinderat (gemäss Beschluss vom 23.06.2004) folgende Baubewilligungsgebühren für sämtliche Gesuche betr. das Gebiet der Gemeinde Grächen:
Grundgebühr
Ausnahmegesuche z.B. Parabolantennen | Fr. 150.– | |||
Gesuche bis | Fr. 50'000.– | Fr. 200.– | ||
Gesuche von | Fr. 50'000.– | bis | Fr. 1'000'000.– | Fr. 200.– + 2 0/000 |
Gesuche von | Fr. 1'000'001.– | bis | Fr. 5'000'000.– | Fr. 200.– + 3 0/000 |
Gesuche von | Fr. 5'000'000.– | bis | Fr. 10'000'000.– | Fr. 200.– + 3 ½ 0/000 |
Gesuche ab | Fr. 10'000'000.– | Fr. 200.– + 3 ¾ 0/000 |
Spesen
Die Kosten für Ortsschauen, Expertisen und die im Zusammenhang mit der Behandlung des Baugesuches von Dritten der Gemeinde in Rechnung gestellten Beträge werden zusätzlich zur Grundgebühr in Rechnung gestellt.
Für zusätzliche Aufwendungen (z.B. Baueinstellungsverfügungen und dergl.) wird eine Gebühr erhoben, wobei der Gemeinderat den ortsüblichen Stundensatz periodisch festlegt. Die Gebühr beträgt im Minimum Fr. 150.—
Falls offensichtliche Fehler im Kostenvoranschlag festgestellt werden, kann der Gemeinderat die Gebühren gemäss dem SIA Kubikinhalt und dem m3 Baupreis des Tages berechnen.
Bei Gesuchen, die der Kanton bewilligt, werden für die Behandlung durch die örtliche Baukommission zusätzlich zu den Kantonsgebühren auch Gemeindegebühren verlangt.
Mitglieder Baukommission
- Pollinger Serge (Präsident)
- Schürch Martin (Stv.)
- Fux Justine (Sekretariat)
- Anthamatten Walter
- Brigger Alfons
- Brigger Roland
- Ruppen Kurt