Bauwesen

Offen: Montag - Freitag 8.00 Uhr - 11.30 Uhr

Kontakt

Telefon: +41 27 955 15 15
E-Mail: baukommission@graechen.ch

 

Baueingabe 

Die Baugesuche werden jeweils am Freitag im Anschlagkasten, auf der Homepage der Gemeinde und im Amtsblatt veröffentlicht. Es werden nur vollständige Dossiers ausgeschrieben.

 

Eingabedossier

Kleinere Gesuche 3-fache Ausführung
Grössere Gesuche 5-fache Ausführung

 

Behandlung Gesuche

Seit 01.01.2010 dauert die Einsprachefrist 30 Tage. Dadurch müssen von der Veröffentlichung bis zur Bewilligungserteilung mindestens 10 Wochen eingeplant werden.
Vollständige Dossiers mit allen erforderlichen Unterlagen beschleunigen die Verarbeitung.

 

Formulare und Reglemente

 

Links Bauverwaltung

Zuständige kantonale Stelle: Departement für Verkehr, Bau und Umwelt
Das Gebäudeprogramm
Datenbank für Bausubventionen
Förderungsprogramme

 

Gebühren Baubewilligungen und Verfügungen

Gestützt auf Art. 88 des Baureglementes beschliesst der Gemeinderat (gemäss Beschluss vom 23.06.2004) folgende Baubewilligungsgebühren für sämtliche Gesuche betr. das Gebiet der Gemeinde Grächen:

 

Grundgebühr

Ausnahmegesuche z.B. Parabolantennen Fr. 150.–
Gesuche bis               Fr. 50'000.–     Fr. 200.–
Gesuche von Fr. 50'000.–            bis      Fr. 1'000'000.–        Fr. 200.– + 2 0/000
Gesuche von Fr. 1'000'001.– bis Fr. 5'000'000.– Fr. 200.– + 3 0/000
Gesuche von Fr. 5'000'000.– bis Fr. 10'000'000.– Fr. 200.– + 3 ½ 0/000
Gesuche ab Fr. 10'000'000.–     Fr. 200.– + 3 ¾ 0/000

 

Spesen

Die Kosten für Ortsschauen, Expertisen und die im Zusammenhang mit der Behandlung des Baugesuches von Dritten der Gemeinde in Rechnung gestellten Beträge werden zusätzlich zur Grundgebühr in Rechnung gestellt.

Für zusätzliche Aufwendungen (z.B. Baueinstellungsverfügungen und dergl.) wird eine Gebühr erhoben, wobei der Gemeinderat den ortsüblichen Stundensatz periodisch festlegt. Die Gebühr beträgt im Minimum Fr. 150.—

Falls offensichtliche Fehler im Kostenvoranschlag festgestellt werden, kann der Gemeinderat die Gebühren gemäss dem SIA Kubikinhalt und dem m3 Baupreis des Tages berechnen.

Bei Gesuchen, die der Kanton bewilligt, werden für die Behandlung durch die örtliche Baukommission zusätzlich zu den Kantonsgebühren auch Gemeindegebühren verlangt.

 

Mitglieder Baukommission

  • Pollinger Serge (Präsident)
  • Schürch Martin (Stv.) 
  • Fux Justine (Sekretariat) 
  • Anthamatten Walter
  • Brigger Alfons
  • Brigger Roland
  • Ruppen Kurt