Fremdenkontrolle: Zuzug Schweiz
Offen: Montag - Freitag 8.00 Uhr-12.00 Uhr / Dienstag + Donnerstag 14.00 Uhr-16.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +41 (0)27 955 15 00
Telefax: +41 (0)27 955 15 05
E-Mail: belinda.andenmatten@graechen.ch
Zuzug aus einem anderen Kanton der Schweiz (EU/EFTA)
- Informationen zum Kantonswechsel www.vs.ch...
Melden Sie sich bitte persönlich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten an.
Bitte mitbringen:
- Bewilligung L, B, C
-
für Bewilligung L oder B:
- für Bewilligung C:
- Passfoto
- Arbeitsvertrag
- Krankenversicherungspolice / -karte
- gültiger Personalausweis / Reisepass
Zusätzlich für Bewilligung L:
- Bestätigung der Arbeitslosigkeit des früheren Wohnortes
Zusätzlich für Bewilligung B:
- Arbeitsbestätigung mit der präzisen Angabe der Erwerbstätigkeit bei den verschiedenen Unternehmungen seit Erhalt der Bewilligung B
- Kündigungsschreiben
- Bestätigung der Arbeitslosigkeit des früheren Wohnortes
- Betreibungsauszug des früheren Wohnortes
- Bestätigung der Sozialhilfe des früheren Wohnortes
Zusätzlich für Bewilligung C:
- Betreibungsauszug des früheren Wohnortes (nur wenn weniger als 15 Jahre in der Schweiz)
- Bestätigung der Sozialhilfe des früheren Wohnortes (nur wenn weniger als 15 Jahre in der Schweiz)
Anmeldung als Wochenaufenthalter (nur für Bewilligung B oder C möglich)
Bitte mitbringen:
- Bewilligung B oder C
- Wohnsitz- / Interimsausweis