Fremdenkontrolle: Zuzug Schweiz

Offen: Montag - Freitag 8.00 Uhr-12.00 Uhr / Dienstag + Donnerstag 14.00 Uhr-16.00 Uhr

Kontakt

Telefon: +41 (0)27 955 15 00
Telefax: +41 (0)27 955 15 05
E-Mail: belinda.andenmatten@graechen.ch

   

Zuzug aus einem anderen Kanton der Schweiz (EU/EFTA)

Melden Sie sich bitte persönlich innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten an. 

Bitte mitbringen: 

   

Zusätzlich für Bewilligung L:

  • Bestätigung der Arbeitslosigkeit des früheren Wohnortes
   

Zusätzlich für Bewilligung B:

  • Arbeitsbestätigung mit der präzisen Angabe der Erwerbstätigkeit bei den verschiedenen Unternehmungen seit Erhalt der Bewilligung B
  • Kündigungsschreiben
  • Bestätigung der Arbeitslosigkeit des früheren Wohnortes
  • Betreibungsauszug des früheren Wohnortes
  • Bestätigung der Sozialhilfe des früheren Wohnortes
   

Zusätzlich für Bewilligung C:

  • Betreibungsauszug des früheren Wohnortes (nur wenn weniger als 15 Jahre in der Schweiz)
  • Bestätigung der Sozialhilfe des früheren Wohnortes (nur wenn weniger als 15 Jahre in der Schweiz)
   

Anmeldung als Wochenaufenthalter (nur für Bewilligung B oder C möglich)

Bitte mitbringen: 

  • Bewilligung B oder C
  • Wohnsitz- / Interimsausweis