Kantonal

Abstimmungen

27. November 2022

Die Einberufung erfolgt aufgrund von Art. 9 des Gesetzes vom 05. Februar 2004 über die Gemeindeordnung.

Briefliche Stimmabgabe

Es sind zwei Möglichkeiten der brieflichen Stimmabgabe zulässig:

• Der Stimmbürger stellt seine Sendung der Gemeinde über die Post zu.

Die Zustellung muss spätestens am Freitag, der dem Urnengang vorausgeht, bei der Gemeinde eintreffen.

Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag benutzen.

Das Rücksendungsblatt, zugleich persönliche Stimmkarte, muss zwingend unterschrieben sein und mit dem persönlichen Etikett versehen sein!

• Der Stimmende kann die Sendung (analog über die Post) auch auf der Gemeindekanzlei hinterlegen.

Dafür steht eine beschriftete Urne auf der Kanzlei während den ordentlichen Öffnungszeiten des Gemeindebüros bereit (Montag bis Freitag jeweils von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag zusätzlich jeweils von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) – und der Freitag, 25. November 2022 von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

Kantonale Abstimmungen vom 27. November 2022:

1. Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG)

2. Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen (GPCBSIE). Die Abstimmung findet im Gemeindesaal statt.

Öffnungszeiten der Urnen

Sonntag, 27. November 2022 von 09.00 – 10.00 Uhr