Einberufung der Ur- und Burgerversammlung
Eidgenössische Abstimmungen vom 18. Juni 2023
Eidgenössische Abstimmungen vom 18. Juni 2023
Die Urversammlung der Gemeinde Grächen wird einberufen auf Sonntag, 18.Juni 2023, um über die folgenden eidg. Vorlagen:
Eidgenössische Abstimmungen vom 18. Juni 2023:
- Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen
- Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit
- Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes
Briefliche Stimmabgabe
Es sind zwei Möglichkeiten der brieflichen Stimmabgabe zulässig:
- Zustellung der Abstimmungsunterlagen per Post
- Der Stimmbürger stellt seine Sendung der Gemeinde über die Post zu (Achtung: Übermittlungsumschlag muss vom Stimmberechtigten ordnungsgemäss frankiert werden.
- Die Zustellung muss spätestens am Freitag, der dem Urnengang vorausgeht, bei der Gemeinde eintreffen.
- Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag benutzen.
- Das Rücksendungsblatt, zugleich persönliche Stimmkarte, muss zwingend unterschrieben sein und mit der persönlichen selbstklebenden Etikette versehen sein!
- Hinterlegung der Abstimmungsunterlagen auf der Gemeindekanzlei
- Der Stimmende kann die Sendung (analog über die Post) auch auf der Gemeindekanzlei hinterlegen.
- Dafür steht eine beschriftete Urne auf der Kanzlei während den ordentlichen Öffnungszeiten des Gemeindebüros bereit (Montag bis Freitag jeweils von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag zusätzlich jeweils von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) – und am Freitag vor der Abstimmung, Freitag, 16. Juni 2023 von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
- Das Rücksendungsblatt, zugleich persönliche Stimmkarte, muss zwingend unterschrieben sein und mit der persönlichen selbstklebenden Etikette versehen sein!
Stimmabgabe an der Urne
Die Abstimmung findet im Gemeindesaal statt.
Öffnungszeiten der Urnen
Sonntag, 18. Juni 2023 von 09.00 – 10.00 Uhr