Einberufung der Ur- und Burgerversammlung

Eidgenössische Abstimmungen vom 25. September 2022

Die Einberufung erfolgt aufgrund von Art. 9 des Gesetzes vom 05. Februar 2004 über die Gemeindeordnung.

Briefliche Stimmabgabe Es sind zwei Möglichkeiten der brieflichen Stimmabgabe zulässig:

Der Stimmbürger stellt seine Sendung der Gemeinde über die Post zu.
- Die Zustellung muss spätestens am Freitag, der dem Urnengang vorausgeht, bei der
Gemeinde eintreffen.
- Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag benutzen.

- Das Rücksendungsblatt, zugleich persönliche Stimmkarte, muss zwingend unterschrieben sein und mit dem persönlichen Etikett versehen sein!

Der Stimmende kann die Sendung (analog über die Post) auch auf der Gemeindekanzlei hinterlegen.
- Dafür steht eine beschriftete Urne auf der Kanzlei während den ordentlichen Öffnungszeiten des Gemeindebüros bereit (Montag bis Freitag jeweils von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag zusätzlich jeweils von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) – und der Freitag, 23. September von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

Eidgenössische Abstimmungen vom 25. September 2022:

1. Massentierhaltungsinitiative

2. Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

3. Änderung des Bundesgesetzes über die Alter- und Hinterlassenenversicherung (AHV 21)

4. Änderung des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer

Die Abstimmung findet im Gemeindesaal statt.

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Öffnungszeiten der Urnen

Sonntag, 25. September 2022 von 09.00 – 10.00 Uhr

Grächen, 29. August 2022
Gemeindeverwaltung Grächen