Ur- und Burgerversammlung

Kommunale Abstimmung vom 23. Oktober 2022

Soll das Projekt «Grächen Futura» umgesetzt werden?

Einberufung der Ur- und Burgerversammlung
Kommunale Abstimmung 23. Oktober 2022

Die Einberufung erfolgt aufgrund von Art. 9 des Gesetzes vom 05. Februar 2004 über die Gemeindeordnung.

Briefliche Stimmabgabe

Es sind zwei Möglichkeiten der brieflichen Stimmabgabe zulässig:

Der Stimmbürger stellt seine Sendung der Gemeinde über die Post zu. Die Zustellung muss spätestens am Freitag, der dem Urnengang vorausgeht, bei der Gemeinde eintreffen. Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag benutzen. Das Rücksendungsblatt, zugleich persönliche Stimmkarte, muss zwingend unterschrieben sein und mit dem persönlichen Etikett versehen sein!

Der Stimmende kann die Sendung (analog über die Post) auch auf der Gemeindekanzlei hinterlegen. Dafür steht eine beschriftete Urne auf der Kanzlei während den ordentlichen Öffnungszeiten des Gemeindebüros bereit (Montag bis Freitag jeweils von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag zusätzlich jeweils von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) – und der Freitag, 21. Oktober 2022 von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

Kommunale Abstimmung vom 23. Oktober 2022

Soll das Projekt «Grächen Futura» umgesetzt werden?
Die Beteiligung der Gemeinde am Projekt ist wie folgt vorgesehen:

Die Gemeinde verkauft einen Teil der Parzelle Nr. 1930 an eine private Gesellschaft zum Bau von Appartement-Ferienhäusern. Dazu is eine Teilrevision des Zonennutzungsplanes notwendig.

Die Gemeinde beteiligt sich als Mehrheitsaktionärin an einer gemischt- wirtschaftlichen Aktiengesellschaft, die ein neues Freizeitzentrum baut. Der Erlös aus dem Teilverkauf der Parzelle Nr. 1930 soll zum Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung am Eigenkapital dieser Aktiengesellschaft werden.

Die Abstimmung findet im Gemeindesaal statt. Öffnungszeiten der Urnen: Sonntag, 23. Oktober 2022 von 09.00 – 10.00 Uhr