AHV-Zweigstelle

Anmeldung Altersrente

Für die Anmeldung der Altersrente ist jeder Versicherte selbst verantwortlich. Generell hat die Anmeldung spätstens 3 Monate vor Rentenanspruch zu erfolgen.

Ein Vorbezug der Altersrente bis maximal zwei Jahre vor Erreichung des AHV-Rentenalters ist möglich, hat allerdings eine Rentenkürzung zur Folge. Ein Aufschub des Bezuges der Altersrente von mindestens einem Jahr ist ebenfalls möglich und hat einen prozentualen Zuschlag zur Folge.

Bei der Anmeldung bei der Zweigstelle sind zwingend mitzubringen:

  • Familienbüchlein
  • Kontonummer Ihres persönlichen Bank/Post Kontos (IBAN Nr.)

AHV Beiträge Nichterwerbstätige

Nichtwerwerbstätige Personen welche kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen haben AHV Beiträge zu bezahlen.
Namentlich sind dies vorallem:

  • vorzeitig Pensionierte / Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Bezüger/innen IV-Renten
  • Empfänger/innen Krankentaggelder
  • Studierende
  • ausgesteuerte Arbeitslose
  • Geschiedene
  • Verwitwete

Achtung! Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können eine Kürzung der Rente zur Folge haben.

Ein Kontoauszug kann jährlich direkt bestellt werden: Bestellung Kontoauszug

Auch hier gilt: Es ist Sache des Versicherten, sich um die Beitragspflicht zu kümmern.

Wichtige Formulare zum Downloaden

Formulare Ausgleichskasse Wallis

Weitere Informationen sowie alle Merkblätter und Formulare erhalten Sie auf den folgenden Webseiten der AHV:
www.ahv.ch
www.avs.vs.ch

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Freitag von 08.00 bis 11.30 Uhr

Die AHV-Zweigstelle ist Ihnen beim Ausfüllen aller AHV-Formulare gerne behilflich.

Amtsleiterin

Karin Meichtry
AHV-Zweigstellenleiterin
Postfach 99
3925 Grächen

027 955 15 04
079 746 80 37

Öffnungszeiten

Mo.-Fr. 08:00-12:00
Di. + Do. 14:00-16:00
Registerbüro Mo. + Fr. 08:00-11:00
AHV-Zweigstelle Mo.,Di.,Fr. 08:00-11:30