Aufgrund der aktuellen Wettersituation und den grossen Niederschlagsmengen sind die Wanderwege zwischen Grächen und Gasenried für jeglichen Durchgang gesperrt.
Wir bitten um Beachtung und Berücksichtigung der angebrachten Absperrungen und danken für die Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung GRÄCHEN
Im Dorfzentrum Grächen sind im Haus Bergfriede Büro- oder Praxisräume (ehemalige Arztpraxis) zu vermieten. Ca. 80 m2 mit Lagerraum und Parkplätzen.
Auskunft erteilt: 079 821 30 47
Der Samariterverein dankt für die Veröffentlichung.
Zu vermieten ab Juli 2025 oder nach Vereinbarung:
3- Zimmerwohnung im EG vom Haus Beau-Site (Chinnumatte)
EG mit Sitzplatz, Parkplatz beim Haus
3 Gehminuten ins Dorfzentrum
Wohnung mit GS und WC/Dusche
Wohnung möbiliert oder unmöbiliert nach Vereinbarung
Mietpreis: Wohnung: CHF 1'200.00 pro Monat inkl. Nebenkosten / Parkplatz: CHF 50.00 pro Monat
Mietbeginn: ab Juli 2025 oder nach Vereinbarung
Kontaktperson: Max / Christine Balatti, Niederbipp (+41 79 293 78 73)
Das Schwimmbad in St. Niklaus hat am Mittwoch von 14.00 - 16.30 Uhr und von 17.00 - 21.00 Uhr (Streckenschwimmen) sowie am Freitag von 18.00 - 21.15 Uhr geöffnet.
An Feiertagen bleibt das Schwimmbad geschlossen und während den Sommerferien hat das Schwimmbad nur am Mittwoch von 16.00 - 20.00 Uhr geöffnet.
Zu vermieten ab April 2025 oder nach Vereinbarung:
1.5 Zimmerwohnung mit Balkon im Haus Violetta (Niedergrächen) mit Parkplatz
Möbliert und gepflegt
Mietpreis: Wohnung: CHF 800.00 pro Monat inkl. Nebenkosten / Parkplatz: CHF 50.00 pro Monat
Mietbeginn: ab April 2025 oder nach Vereinbarung
Kontaktperson: Ellen und Heinz Walter, 079 297 04 47
Der Gemeinderat kann gemäss Art. 35 des Polizei- und Verkehrsreglements im Frühjahr nach Ostern die Haupt- und Zwischensaisonzeiten beschliessen.
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 04. März 2025 hat der Gemeinderat beschlossen, dass ab
Montag, 31. März 2025
die Zwischensaisonzeiten gelten.
Aufgrund der verkürzten Wintersaison aufgrund der Schliessung des Skigebiets per Sonntag, 30. März 2025 hat der Gemeinderat erstmalig den Beginn der Zwischensaisonzeiten vor Ostern gelegt.
Somit können während der Zwischensaisonzeit Materialtransporte mit ein- und zweiachsigen Traktoren bis 3.5 Tonnen Leergewicht im ganzen Dorfteil zwischen 07.30 bis 21.00 Uhr durchgeführt werden. Der Einsatz von Lastwagen oder anderen Fahrzeugen im autofreien Dorfteil erfordert in jedem Fall eine Sonderbewilligung durch den Gemeinderat.
Aushub und Erdverschiebungen für Bauten irgendwelcher Art, Abtransport von Aushub- und Abbruchmaterial, Bohr- und Sprengarbeiten, Abbruch von Bauten, Mauern und dergleichen dürfen nur in der Zwischensaison vorgenommen werden.
Die Zwischensaison endet gemäss Art. 35 des Polizei- und Verkehrsreglements am Sonntag, 15. Juni 2025.
Wir danken für die Kenntnisnahme und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Gemeinde GRÄCHEN