Beginn der Zwischensaisonzeiten ab Montag, 08. April 2024

Der Gemeinderat kann gemäss Art. 35 des Polizei- und Verkehrsreglements im Frühjahr nach Ostern die Haupt- und Zwischensaisonzeiten beschliessen.

Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom Mittwoch, 03. April 2024 hat der Gemeinderat beschlossen, dass ab

Montag, 08. April 2024

die Zwischensaisonzeiten gelten.

Somit können während der Zwischensaisonzeit Materialtransporte mit ein- und zweiachsigen Traktoren bis 3.5 Tonnen Leergewicht im ganzen Dorfteil zwischen 07.30 bis 21.00 Uhr durchgeführt werden. Der Einsatz von Lastwagen oder anderen Fahrzeugen im autofreien Dorfteil erfordert in jedem Fall eine Sonderbewilligung durch den Gemeinderat.

Aushub und Erdverschiebungen für Bauten irgendwelcher Art, Abtransport von Aushub- und
Abbruchmaterial, Bohr- und Sprengarbeiten, Abbruch von Bauten, Mauern und dergleichen dürfen nur in
der Zwischensaison vorgenommen werden.

Die Zwischensaison endet gemäss Art. 35 des Polizei- und Verkehrsreglements am Samstag, 15. Juni 2024.

Wir danken für die Kenntnisnahme und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

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