Der Gemeinderat kann gemäss Art. 35 des Polizei- und Verkehrsreglements im Frühjahr nach Ostern die Haupt- und Zwischensaisonzeiten beschliessen.
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 04. März 2025 hat der Gemeinderat beschlossen, dass ab
Montag, 31. März 2025
die Zwischensaisonzeiten gelten.
Aufgrund der verkürzten Wintersaison aufgrund der Schliessung des Skigebiets per Sonntag, 30. März 2025 hat der Gemeinderat erstmalig den Beginn der Zwischensaisonzeiten vor Ostern gelegt.
Somit können während der Zwischensaisonzeit Materialtransporte mit ein- und zweiachsigen Traktoren bis 3.5 Tonnen Leergewicht im ganzen Dorfteil zwischen 07.30 bis 21.00 Uhr durchgeführt werden. Der Einsatz von Lastwagen oder anderen Fahrzeugen im autofreien Dorfteil erfordert in jedem Fall eine Sonderbewilligung durch den Gemeinderat.
Aushub und Erdverschiebungen für Bauten irgendwelcher Art, Abtransport von Aushub- und Abbruchmaterial, Bohr- und Sprengarbeiten, Abbruch von Bauten, Mauern und dergleichen dürfen nur in der Zwischensaison vorgenommen werden.
Die Zwischensaison endet gemäss Art. 35 des Polizei- und Verkehrsreglements am Sonntag, 15. Juni 2025.
Wir danken für die Kenntnisnahme und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.
Gemeinde GRÄCHEN