Die Urversammlung der Gemeinde Grächen wird einberufen auf Sonntag, 02. März 2025, um die Abgeordneten des Grossen Rates sowie die Mitglieder des Staatsrates zu wählen.
Briefliche Stimmabgabe
Es sind zwei Möglichkeiten der brieflichen Stimmabgabe zulässig:
- Zustellung der Abstimmungsunterlagen per Post
- Der Stimmbürger stellt seine Sendung der Gemeinde über die Post zu (Achtung: Übermittlungsumschlag muss vom Stimmberechtigten ordnungsgemäss frankiert werden).
- Die Zustellung muss spätestens am Freitag, der dem Urnengang vorausgeht, bei der Gemeinde eintreffen. Bitte die Aufgabefristen beachten!
- Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag benutzen.
- Das Rücksendungsblatt, zugleich persönliche Stimmkarte, muss zwingend unterschrieben sein!
- Hinterlegung der Abstimmungsunterlagen auf der Gemeindekanzlei
- Der Stimmende kann die Sendung (analog über die Post) auch auf der Gemeindekanzlei hinterlegen.
- Dafür steht eine beschriftete Urne auf der Kanzlei während den ordentlichen Öffnungszeiten des Gemeindebüros bereit (Montag bis Freitag jeweils von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr; Dienstag und Donnerstag zusätzlich jeweils von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr) – und am Freitag vor der Abstimmung, Freitag, 28. Februar 2025 von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
- Das Rücksendungsblatt, zugleich persönliche Stimmkarte, muss zwingend unterschrieben sein!
Stimmabgabe an der Urne
Die Abstimmung findet im Schulhaus statt.
Öffnungszeiten der Urne:
Sonntag, 02. März 2025 von 09.00 bis 10.00 Uhr
Gemeindeverwaltung GRÄCHEN