Hundehaltung

Die Erhebung der Hundesteuer erfolgt durch die Gemeinde. Der Steuerbetrag wird durch die Gemeinde bestimmt und richtet sich nach Artikel 182 StG 1976.

Die Hundehalter der Gemeinde erhalten im Januar die Rechnung welche bis jeweils 31. März zu bezahlen ist.

Pflichtenheft Hundehalter

Werte Hundehalter, wir bitten Sie, folgende Punkte betreffen die Hundesteuer genau durchzulesen und zu beachten!

  1. Wer einen Hund in Besitz nimmt ist verpflichtet diesen Hund bei der Datenbank Amicus anzumelden (www.amicus.ch) und die Gemeinde zu informieren.
  2. Jeder Hund, der älter als 6 Monate ist und dessen Besitzer seinen Wohnsitz in Grächen hat oder sich länger als 3 Monate in Grächen aufhält, muss Hundesteuern bezahlen. Die Steuer beträgt aktuell CHF 250.00.
  3. Die Hundesteuer wird für das ganze Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.
  4. Alle Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung abschliessen und die entsprechende Bescheinigung der Gemeinde vorweisen.
  5. Für Steuerermässigungen müssen die Kursbestätigungen der Gemeinde vorgelegt werden, per Post oder per Mail.
  6. Gemäss dem angepassten Ausführungsgesetz zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (AGTSchG) vom 01.01.2020 sind sämtliche Ersthundehalter, die nach dem 1. Januar 2020 einen Hund erworben haben, verpflichtet, bei einem zugelassenen Ausbilder einen Kurs gemäss Verordnung über die Ausbildung von neuen Hundehaltern (TSchV) zu absolvieren. Die Kursbestätigung ist bei der Gemeinde abzugeben.
  7. Die Hundehalter sind verpflichtet, die Daten bei der eidgenössischen Heimtierdatenbank AMICUS (www.amicus.choder 0848 777 100) aktuell zu halten. Eventuelle Adressänderungen, Todesfälle oder Halterwechsel sind unverzüglich auch bei der Gemeinde zu melden.

Es ist Pflicht des Hundehalters sicherzustellen, dass die Gemeinde Grächen jeweils im Besitz der folgenden aktuellen Unterlagen ist:

  • Identifikationsdokument: Hundeausweis oder Bescheinigung des elektronischen Chips
  • Versicherungsnachweis
  • Ersthundehalterkurs
    Kursbestätigungen für Steuerermässigungen (falls vorhanden)

Die Steuer beträgt aktuell CHF 250.00

Öffnungszeiten

Mo.-Fr. 08:00-12:00
Di. + Do. 14:00-16:00
Registerbüro Mo. + Fr. 08:00-11:00
AHV-Zweigstelle Mo.,Di.,Fr. 08:00-11:30