Hydrologische / Nivo-glaziale Gefahrenzonen

Gefahrenzonenplan zur öffentlichen Einsichtnahme

In Anwendung von Artikel 10 und 31 ff. des Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau vom 10. Juni 2022 und im Einvernehmen mit dem Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt liegt auf der Gemeindekanzlei der Gefahrenzonenplan (hydrologische und nivo-glaziale Gefahrenzonen) während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Unterlagen (Pläne, technischer Bericht und Vorschriften) können bei der Gemeindeverwaltung von 18.08.2023 bis 18.09.2023 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Allfällige Bemerkungen und begründete Einsprachen sind innerhalb von 30 Tagen ab der Veröffentlichung schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Öffnungszeiten

Mo.-Fr. 08:00-12:00
Di. + Do. 14:00-16:00
Registerbüro Mo. + Fr. 08:00-11:00
AHV-Zweigstelle Mo.,Di.,Fr. 08:00-11:30