Information Listenhinterlegung Gemeinderat (2. Wahlgang) - Wahl der Gemeindebehörde 2025 bis 2028

Werte Stimmbürgerinnen und –bürger

Für die Wahl der Gemeindebehörde für die kommende Periode 2025 – 2028 wurden im ersten Wahlgang vom 13. Oktober 2024 bereits vier Kandidaten gewählt. Es sind dies: Schürch Martin, Brigger Peter, Fux-Zenklusen Jenny und Andenmatten Yannick. Für den zweiten Wahlgang ist auf der Gemeindekanzlei fristgerecht eine Liste mit gesamthaft einem Kandidaten für den zweiten Wahlgang der Gemeinderatswahl hinterlegt worden. Die Liste war gesetzeskonform vom Kandidaten und einer genügenden Anzahl Stimmberechtigter unterzeichnet. Es bestehen keine Unvereinbarkeiten und die Liste ist damit gültig.

1. Wahl des Gemeinderats (im Majorzsystem)

Für den zweiten Wahlgang der Gemeinderatswahlen der Verwaltungsperiode 2025 – 2028 ist innert gesetzlicher Frist insgesamt eine Liste mit einem Kandidaten eingegangen. Die Liste und der Kandidat sind nachfolgend aufgeführt:

Liste 1 – SVP            
                  1.1 Williner Sternau

Da nur eine einzige gültige Liste mit einem Kandidaten für die Wahl des Gemeinderrats (2. Wahlgang) hinterlegt wurde, ist der Kandidat dieser Liste (Herr Williner Sternau) ohne Urnengang bzw. in stiller Wahl gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 205 Abs. 1 kGPR) gewählt. Wir gratulieren Herr Williner Sternau zur Wahl als Gemeinderat. Demnach ist der Gemeinderat für die Legislaturperiode 2025 bis 2028 vollständig gewählt.

2. Wahl des Präsident und Vizepräsident

Die Wahl des Gemeindepräsidenten und Vizepräsidenten finden am Sonntag, 24. November 2024 statt. Die Listenhinterlegung für die Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten hat bis Dienstag, 05. November 2024 um 12.00 Uhr zu erfolgen.

Wir bitten auch um Beachtung der Einberufung der Ur- und Burgerversammlung für die Wahl der Gemeindebehörden 2025 bis 2028 mit den dazugehörigen Details und Terminen. Für sämtliche Fragen bezüglich der Gemeindewahlen (Modalitäten und Datum der Listenhinterlegung, Wählbarkeit usw.) verweisen wir Sie auf das kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13. Mai 2004 (kGPR), die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12. März 2008 (VbStA) sowie auf den Staatsratsbeschluss vom 27. März 2024 betreffend die Wahl der Gemeindebehörden für die Legislaturperiode 2025-2028 (vgl. Amtsblatt vom 29. März 2024).

Mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Gemeinde GRÄCHEN

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