In Anwendung von Artikel 16 des Gesetzes vom 16. März 2006 über die amtliche Vermessung findet die öffentliche Auflage der Grenzfeststellung vom
Montag, 13. Mai 2024 bis Dienstag, 11. Juni 2024 statt.
Der Perimeter des Vermessungsgebietes der Ersterhebung Grächen Los 9 wird wie folgt abgegrenzt:
Alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden hiermit eingeladen, in die auf der Gemeindekanzlei von Grächen aufliegenden Pläne «Grenzfeststellung» während den üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr / Dienstag + Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr) Einsicht zu nehmen und die Grenzen zu kontrollieren und festzustellen.
Das beauftragte Geometerbüro BUMANN-BONVIN AG kann während der Auflagedauer wie folgt kontaktiert werden: per mail an bumann-bonvin@vtxnet.ch oder telefonisch während den Bürozeiten unter der Nummer Tel.-Nr. 027 946 28 91.
Allfällige Einsprachen gegen die Grenzfeststellung sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Vermessungskommission Grächen, Dorfplatz, 3925 Grächen, zu richten.
In diesem Schreiben muss angegeben werden, gegen welche Grenzpunkte eingesprochen wird.
Nach Ablauf dieser Frist wird angenommen, dass die nicht einsprechenden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit der Grenzfeststellung ihrer Grundstücke einverstanden sind.
Sitten, den 10. Mai 2024
Der Vorsteher des Departementes für Sicherheit, Institutionen und Sport
Frédéric Favre
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