Die Gemeindeverwaltung von Grächen informiert die Bevölkerung darüber, dass die Teilrevision des Zonennutzungsplans und des kommunalen Bau- und Zonenreglements von der Urversammlung am 13. Dezember 2023 angenommen wurde. Betroffen sind die Parzellen Nr. 81, 309, 311, 316, 470, 1289, 1385, 1585, 1586, 1930, 1931 und 2610.
Gemäss den Bestimmungen der Artikel 36 und 37 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG) legt die Gemeindeverwaltung von Grächen die Teilrevision des Zonennutzungsplanes und des kommunalen Bau- und Zonenreglements während 30 Tagen öffentlich auf.
Interessierte Personen können während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Dossier nehmen.
Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche ihre Einsprache aufrechterhalten und solche, die durch allfällige Änderungen durch die Urversammlung an Nutzungszonenplänen und Reglementen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Die Beschwerde an den Staatsrat muss innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung des Entscheids der Urversammlung erfolgen.
Grächen, 20. Dezember 2023 Die Gemeindeverwaltung