Massnahmen, Verhalten und Pflichten rund um den Branschutz
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Der Brandschutz orientiert sich an den gesamtschweizerischen Vorschriften. Für die Erarbeitung dieser Vorschriften ist die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) verantwortlich, während die Umsetzung in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Im Kanton Wallis hat der Staatsrat diese Befugnis ans KAF und die Gemeinden delegiert, die die Befugnisse untereinander aufgeteilt haben. Bei Objekten, die in die Zuständigkeit des Kantons oder der Gemeinde fallen, nimmt der Kanton oder die Gemeinde die Arbeiten ab, die einer Baubewilligung bedürfen.
Die Brandschutzvorschriften bestehen aus der Brandschutznorm und den Brandschutzrichtlinien.
Es können auch andere «Stand der Technik Papiere» zur Hand genommen werden, sofern diese von der zuständigen Brandschutzbehörde als gleichwertig eingestuft werden. Wird ein «Stand der Technik Papier» als Referenz gewählt, muss es umfassend angewendet werden und darf nicht mit einem anderen Papier kombiniert werden.
Sämtliche genannten Dokumente sind auf der Website der VKF verfügbar.
Laut Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente (GSFN) sind die Befugnisse des Kantons und der Gemeinde in Sachen Brandschutz klar verteilt. Mit Ausnahme von Einfamilienhäusern mit einem oder zwei Stockwerken und kleineren Umbauten darf kein Bau erstellt, vergrössert oder umgebaut werden, ohne dass das KAF seine Vormeinung in Bezug auf Lage, Baumaterialien und gebäudeinterne Brandschutzmittel sowie Sicherheitseinrichtungen für Personen abgegeben hat.
Bei Einfamilienhäusern mit einem oder zwei Stockwerken und kleineren Umbauten wird diese Vormeinung von der Feuerkommission abgegeben.
Jedes Projekt, für das ein Baugesuch eingereicht wird, benötigt:
Die Brandschutzmassnahmen müssen auf den Plänen mithilfe von Symbolen und Anmerkungen präzise eingezeichnet sein. Weiters siehe in: https://www.bsvonline.ch/de/vorschriften/
Temporäre Veranstaltungen und Anlässe müssen in gewissen Fällen Brandschutzanforderungen erfüllen.
Welche dies sind, wird im folgenden Dokument beschrieben:
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Die grössten Brandgefahren lauern im eigenen Heim. Alte und defekte Elektrogeräte, eingeschaltete und vergessene Herdplatten, Kerzen, Grillgeräte und Raucherwaren sind die gefährlichsten Brandstifter in Schweizer Haushalten und für jeden vierten Brand verantwortlich. Die wichtigsten Tipps für den Umgang mit diesen Brandgefahren sind:
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Alarmieren (Telefon 118), Retten, Löschen
1. ALARMIEREN
Feuerwehr alarmieren: Telefon 118.
Gefährdete Personen warnen.
2. RETTEN
3. BRAND BEKÄMPFEN
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Link zu der Website der Walliser Kaminfeger Meister Verband (WKMV)
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Verordnung betreffend den Unterhalt, die Reinigung und die Kontrolle der Feuerungs- und Rauchabzugsanlagen vom 12. Dezember 2001
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Wärmetechnische Anlagen sind so auszuführen und aufzustellen, dass sie einen gefahrlosen, bestimmungsgemässen Betrieb gewährleisten und Schäden im Störungsfall begrenzt bleiben.
Gemäss der geltenden kantonalen Richtlinie und um den Brandschutz bei wärmetechnischen Anlagen zu verbessern, wurde ein systematisches Prüfungsverfahren erarbeitet.
Dieses Verfahren wird angewendet bei:
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SiBe Gemeinde Grächen
Alfons Brigger
Tel: +41 79 204 52 61