Absolutes Feuerverbot im ganzen Kanton

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der erhöhten Waldbrandgefahr gilt ab sofort im gesamten Kanton ein Feuerverbot.

Was gilt neu?
- Feuerstellen und Feuerschalen sind nicht mehr erlaubt.
- Holzkohlegrills, Pizza- und Brotöfen sind im Wald sowie im Umkreis von 100 Metern zum Wald verboten.
- Befestigte Feuerstellen und Gartencheminées sind nur noch im Siedlungsgebiet und mit grösster Vorsicht erlaubt.
- Höhenfeuer sind generell verboten.
- Himmelslaternen bleiben weiterhin verboten.
- Feuerwerk ist verboten.
- Elektro- und Gasgrills im Siedlungsgebiet bleiben weiterhin erlaubt. Grillen bleibt jedoch ausschliesslich in privaten Bereichen in bebauten Gebieten und unter der Verantwortung der Person, die die Feuerstelle anzündet, erlaubt, sofern die Grill-Installation auf einer nicht brennbaren Unterlage (Betonsockel, Steinplatte…) steht und mindestens 10 Meter von einer brennbaren Fläche oder Vegetation (Feld, Büsche, usw., 100 Meter für den Wald) entfernt ist. Es muss auf die Umgebung und mögliche Brandrisiken geachtet werden und Löschmittel müssen bereitgehalten werden.

Wir bitten die Bevölkerung, die Vorschriften konsequent einzuhalten und keine Feuer zu entfachen. Bereits kleine Zündquellen können Brände auslösen, die sich unter den aktuellen Bedingungen rasch ausbreiten.

Die Situation kann sich erst bei einem Dauerregen von mindestens zwei bis drei Tagen und mehr als 30 mm/m2 verbessern. Kurzfristige Regenfälle und Gewitter beeinflussen die aktuelle Gefahrensituation nur geringfügig. Bei einer deutlichen Veränderung der Situation werden neue Vorkehrungen getroffen und bekannt gegeben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Gemeindeverwaltung GRÄCHEN

Feuerverbot

Öffnungszeiten

Mo.-Mi. 08:00-11:00 / 14:00-16:00
Do. 08:00-11:00 / 14:00-18:00
Registerbüro Mo. 08:00-11:00 / 14:00-16:00
AHV-Zweigstelle Mo.,Di.,Do. 08:00-11:00