Gestützt auf die Gesetzgebung über den Natur-, Landschafts- und Heimatschutz (insb. die Art. 8 ff. kNHG und 13 ff. kNHV) und über die Zweitwohnungen (insb. die Art. 9 ZWG, 6 ZWV und 4 des kantonalen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen), informiert hiermit die Gemeinde Grächen, dass die Arbeiten zur Inventarisierung und Klassierung der ortsbildprägenden Bauten aufgenommen werden. Zu diesem Anlass wird im Herbst 2023 mit den Gebäudeaufnahmen begonnen.