Aufgrund dringenden Reparaturarbeiten an einer Trinkwasserhauptleitung in der Hauptstrasse zwischen dem Haus Mistral und der Bäckerei Williner ist dieser Strassenabschnitt vom Dienstag, 02. April 2024 morgens bis voraussichtlich Donnerstag, 04. April 2024 um 17.00 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.
Die Passage kann via Thomas-Platter-Weg umfahren werden.
Der Durchgang für Fussgänger ist zu jeder Zeit gewährleistet.
Es kann allenfalls zu kurzzeitigen Unterbrüchen in der Trinkwasserversorgung kommen.
Wir danken für das Verständnis und die Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung Grächen
Stellenantritt: Ab 01. Mai 2024 oder nach Vereinbarung
Ihre Aufgaben
Ihr Profil
Unser Angebot
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Betriebsleiter vom Sportzentrum Grächen, Herr Luca Anthamatten (079 262 88 21) oder an die ressortverantwortliche Gemeinderätin Frau Jenny Fux (079 371 39 76).
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens am Freitag, 05. April 2024 an: Gemeindeverwaltung Grächen, Vermerk: Stellenausschreibung Mitarbeiter/in Robis, Umgang 688, Postfach 99, 3925 Grächen oder als zusammenhängende PDF-Datei an .
Stellenantritt: Ab 01. Mai 2024 oder nach Vereinbarung
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Betriebsleiter vom Sportzentrum Grächen, Herr Luca Anthamatten (079 262 88 21) oder an die ressortverantwortliche Gemeinderätin Frau Jenny Fux (079 371 39 76).
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens am Freitag, 05. April 2024 an: Gemeindeverwaltung Grächen, Vermerk: Stellenausschreibung Mitarbeiter/in Robis, Umgang 688, Postfach 99, 3925 Grächen oder als zusammenhängende PDF-Datei an .
09. und 10. März 2024
Gratis Tageskarte und Apéro für alle Einwohner*innen von Grächen und St. Niklaus mit Vorweisen der Einheimischenkarte.
Mit Live-Musik mit Walter Keller von 11.00 - 14.00 Uhr.
Grächen, 09. Februar 2024
Aufgrund der angespannten finanziellen Situation der Touristischen Unternehmung Grächen AG (TUG) kommt der Verwaltungsrat seiner gesetzlichen Verpflichtung nach und reicht ein Gesuch um provisorische Nachlassstundung ein. Der Schneesportbetrieb während der Wintersaison läuft normal weiter.
Trotz funktionierenden operativen Betriebs der Bahnen und den stabilen bis steigenden Umsätzen sieht sich die TUG seit längerem mit finanziellen Herausforderungen konfrontiert und steckt in der Krise. Die massiv höheren Energiepreise, die gestiegenen Personalkosten sowie die Inflation liessen den Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) in den letzten Jahren massiv schrumpfen. Aufgrund der fehlenden Rentabilität erwirtschaftet die TUG einen zu geringen Cashflow, um die Amortisationen zu tilgen, Ersatz- und Neuinvestitionen zu leisten und sämtlichen Verbindlichkeiten nachzukommen. Die Unternehmung ist mit einer drohenden Zahlungsunfähigkeit konfrontiert.
Um die Zukunft des Unternehmens nachhaltig zu sichern, hat der Verwaltungsrat entschieden, am 8. Februar 2024 am Bezirksgericht Visp ein Gesuch um provisorische Nachlassstundung einzureichen. Sofern das Gesuch vom Gericht antragsgemäss genehmigt wird, läuft die provisorische Nachlassstundung während vier Monaten. Mit dem Schutz der prov. Nachlassstundung soll dem Unternehmen Zeit eingeräumt werden, damit die Verantwortlichen der Touristischen Unternehmung Grächen AG gemeinsam mit den Gläubigern und Aktionären ein Sanierungskonzept ausarbeiten und Lösungen finden können.
Der laufende Betrieb während der Wintersaison ist finanziell sichergestellt und läuft normal weiter. Sämtliche Arbeitsplätze sind gesichert.
Die TUG Gastro AG sowie der Verein Grächen St. Niklaus Tourismus und Gewerbe (GT) sind rechtlich eigenständige Einheiten und von der Nachlassstundung nicht direkt betroffen. Die Bergbahnen und das Skigebiet werden von der touristischen Unternehmung Grächen AG (TUG) betrieben, der Gastrobereich am Berg von deren Tochtergesellschaft TUG Gastro AG und die touristischen Aufgaben vom Verein «Grächen St. Niklaus Tourismus und Gewerbe», welcher per Mandatsvertrag diese Aufgaben an die TUG übertragen hat.
Die Verantwortlichen der TUG werden alles daransetzen, gemeinsam mit den Gläubigern und Aktionären so rasch wie möglich eine nachhaltige Lösung zu finden. «Wir sind auf die Unterstützung der gesamten Destination, der Gläubiger sowie der Aktionäre angewiesen und bedauern die aktuelle Krisenlage sehr», sagt Verwaltungsratspräsident Kurt Schär. «Wir sind jedoch zuversichtlich, dass bei einer Zusammenarbeit aller Beteiligter eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann».
Um die Ausgangslage und das weitere Vorgehen darzulegen, laden die Verantwortlichen zu einer Informationsveranstaltung in Grächen ein. Diese findet am Donnerstag, 15. Februar um 17.00 Uhr im Sportzentrum Grächen statt. Verwaltungsratspräsident Kurt Schär und CEO Roman Rogenmoser werden gemeinsam mit dem externen Experten Florian Ruffiner (Avalua) und dem allfälligen Sachwalter für Fragen zur Verfügung stehen.
Besten Dank für die Kenntnisnahme. Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung.
Touristische Unternehmung Grächen AG
Kurt Schär und Rogenmoser Roman
Einberufung der Urversammlung
Die Urversammlung der Gemeinde Grächen wird einberufen auf Sonntag, 03. März 2024, um über die folgenden eidgenössischen und kantonalen Vorlagen abzustimmen:
Eidgenössische Abstimmungen vom 03. März 2024:
1. Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»
2. Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»
Kantonale Abstimmungen vom 03. März 2024:
1. Kantonale Verfassung in zwei Varianten mit Stichfrage zum Inkrafttreten des Entwurfs oder der Variante
2. Revision des Gesetzes betreffend die Ladenöffnung
Die Stimmberechtigten können brieflich an der Abstimmung teilnehmen (Zustellung der Abstimmungsunterlagen per Post / Hinterlegung der Abstimmungsunterlagen auf der Gemeindekanzlei) oder die Abstimmungsunterlagen an der Urne am Sonntag, 03. März 2024 von 09.00 bis 10.00 Uhr im Gemeindesaal einwerfen.
Weitere Details zum Ablauf der Abstimmungen sowie die Abgabe der Stimmunterlagen können unter dem Link entnommen werden.
Wir danken für die Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung GRÄCHEN
Der Staatsrat hat die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe geändert: die Vorschrift, wonach brieflich abstimmende Personen ihre selbstklebende Etikette auf das Rücksendungsblatt kleben müssen, wurde abgeschafft.
Die Details finden Sie in dem angehängten Dokument.
Die Gemeindeverwaltung von Grächen informiert die Bevölkerung darüber, dass die Teilrevision des Zonennutzungsplans und des kommunalen Bau- und Zonenreglements von der Urversammlung am 13. Dezember 2023 angenommen wurde. Betroffen sind die Parzellen Nr. 81, 309, 311, 316, 470, 1289, 1385, 1585, 1586, 1930, 1931 und 2610.
Gemäss den Bestimmungen der Artikel 36 und 37 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG) legt die Gemeindeverwaltung von Grächen die Teilrevision des Zonennutzungsplanes und des kommunalen Bau- und Zonenreglements während 30 Tagen öffentlich auf.
Interessierte Personen können während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Dossier nehmen.
Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche ihre Einsprache aufrechterhalten und solche, die durch allfällige Änderungen durch die Urversammlung an Nutzungszonenplänen und Reglementen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Die Beschwerde an den Staatsrat muss innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung des Entscheids der Urversammlung erfolgen.
Grächen, 20. Dezember 2023 Die Gemeindeverwaltung
gemäss Art. 7 ff. des Gemeindegesetzes (GemG) des Kantons Wallis
Update 13.12.2023: Livestream: https://youtube.com/live/ZMrt-lz_RhY?feature=share
(Update 5.12.2023 Dokumente am Schluss)
Mittwoch, 13. Dezember 2023 um 19.00 Uhr im Sportzentrum Grächen
Traktanden
Das Budget 2024 der Einwohnergemeinde Grächen, das letzte Protokoll der Urversammlung vom 27. Juni 2023, das Auflagedossier «Teilrevision ZNP Talstation Seetalhornbahn / Sportzentrum / Parkhaus Millegga» sowie die Gebührenordnung des Trink- und Abwasserreglements und weitere relevante Erläuterungen und Unterlagen zu den weiteren Traktanden können ab 22. November 2023 zu den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Zudem können die Unterlagen, nach der Aufschaltung auf der Homepage der Gemeinde Grächen, auf der Kanzlei abgeholt werden.
gemäss Art. 7 ff. des Gemeindegesetzes (GemG) des Kantons Wallis
Mittwoch, 13. Dezember 2023 im Anschluss an die Urversammlung im Sportzentrum Grächen
Traktanden
Das Budget 2024 der Burgergemeinde Grächen, das letzte Protokoll der Burgerversammlung vom 27. Juni 2023 sowie weitere relevante Erläuterungen und Unterlagen zu den weiteren Traktanden können ab 22. November 2023 zu den üblichen Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Zudem können die Unterlagen, nach der Aufschaltung auf der Homepage der Gemeinde Grächen, auf der Kanzlei abgeholt werden.
Update Dokumente Zonenplanänderung 05.12.2023
Gerne informieren wir Sie auf diesem Weg, dass ab sofort und bis Mitte Dezember die jährlichen Nachtflug-Schulungen für die Rettungscrews der Air Zermatt stattfinden.
Wir danken der Oberwalliser-Bevölkerung für das Verständnis und wünschen eine schöne Vorweihnachtszeit!
Air Zermatt AG